Dienstgrade

Diese Dienstgrade sind allgemeingültig in allen freiwilligen Feuerwehren im Bundesland Niedersachsen.

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Abzeichen Dienstgrad (DG) Voraussetzungen / Weiteres
Feuerwehrmann-Anwärter
Feuerwehrfrau-Anwärterin
keine (Einstiegsdienstgrad)
Feuerwehrmann
Feuerwehrfrau
1 Dienstjahr
Truppmann-Ausbildung
Oberfeuerwehrmann
Oberfeuerwehrfrau
3 Dienstjahre
Hauptfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrfrau
4 Dienstjahre mit Truppführer-Ausb.
10 Dienstjahre mit 2 techn. Lehrgängen
Erster Hauptfeuerwehrmann
Erste Hauptfeuerwehrfrau
15 Dienstjahre mit Truppführer-Ausb.
20 Dienstjahre mit 2 techn. Lehrgängen
Löschmeister
Löschmeisterin
5 Dienstjahre
Gruppenführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Oberlöschmeister
Oberlöschmeisterin
6 Dienstjahre
Gruppenführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Hauptlöschmeister
Hauptlöschmeisterin
7 Dienstjahre
Gruppenführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Erster Hauptlöschmeister
Erste Hauptlöschmeisterin
8 Dienstjahre
Gruppenführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Brandmeister
Brandmeisterin
8 Dienstjahre
Gruppenführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Oberbrandmeister
Oberbrandmeisterin
9 Dienstjahre
Zugführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Hauptbrandmeister
Hauptbrandmeisterin
10 Dienstjahre
Zugführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Erster Hauptbrandmeister
Erste Hauptbrandmeisterin
10 Dienstjahre
Zugführer-Ausbildung Teil 1 und 2
Abschnittsleiter
Abschnittsleiterin
10 Dienstjahre , Verbandsführer
Städte m. Berufsfeuerw.: DG des StBM
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeisterin
10 Dienstjahre , Verbandsführer
Höchster DG der Freiw. Feuerw. eines Landkreises
Regierungsbrandmeister
Regierungsbrandmeisterin
10 Dienstjahre , Verbandsführer
Höchster DG der Freiwilligen Feuerwehr
Erster Bezirksbrandmeister
Erste Bezirksbrandmeisterin
10 Dienstjahre , Verbandsführer
DG wird seit 18.08.2005 nicht mehr vergeben